19. Januar 2022
Unionsrecht hindert Anwendbarkeit der Mindestsätze nicht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18. Januar 2022 über die Frage entschieden, ob die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 01. Januar 2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 weiterhin angewendet werden können oder nicht.
Die europäischen Richter kommen zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht dem nicht entgegensteht. Ob dies gegebenenfalls aufgrund innerstaatlichen Rechts anders zu beurteilen ist, sei von den nationalen Gerichten und Behörden zu entscheiden.
Zugleich stellt der EuGH klar, dass derjenigen Partei, der die Mindestsätze weiterhin entgegengehalten werden, unter Umständen Schadensersatz vom Staat verlangen könne.
Aktuelle Pressemitteilung des EuGH
Die Akademie der Ingenieure hat zu dem Urteil des EuGH ein brandaktuelles Online-Seminar ins Programm aufgenommen, in dem das Urteil interpretiert wird und praxisnahe Lösungsansätze für laufende Projekte aufgezeigt werden. Außerdem wird darauf eingegangen, welche Chancen und Risiken sich hieraus ergeben und welche Maßnahmen sinnvollerweise zu ergreifen sind.
Es stehen zwei Termine zur Auswahl:
Bitte beachten Sie, dass wir auf dieses Seminar keine Rabatte gewähren.