20. Dezember 2021
Leichte Erhöhung in allen Bereichen
Wie alle zwei Jahre hat die EU-Kommission die Schwellenwerte, ab denen die Vergaben öffentlicher Aufträge europaweit bekannt zu machen sind, wieder angepasst. Die Schwellenwerte haben sich in allen Bereichen leicht erhöht.
Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Schwellenwerte:
Klassische Auftragsvergabe
Konzessionsvergaben
Sektorenauftragsvergabe
Hintergrund
Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkurswirkungen.