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Mitgliedschaft

Sie möchten Mitglied der Ingenieurkammer des Saarlandes werden - darüber freuen wir uns sehr.

Als Ingenieurin oder Ingenieur sind Sie entweder Pflichtmitglied oder können freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer des Saarlandes werden. Daneben haben seit dem Sommer 2014 auch Studentinnen und Studenten einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung die Möglichkeit, Juniormitglied zu werden.

Pflichtmitglied sind Sie, wenn Sie in eine der folgenden Listen oder Verzeichnisse eingetragen sind:

  • Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, 
  • Liste der Bauvorlageberechtigten, sofern Sie im Saarland bei selbständiger Berufsausübung eine Niederlassung, sonst ihre Hauptwohnung haben,
  • Liste der Tragwerksplanerinnen und -planer, sofern Sie im Saarland bei selbständiger Berufsausübung eine Niederlassung, sonst ihre Hauptwohnung haben und nicht Mitglied der Architektenkammer sind,
  • Liste der Brandschutzplanerinnen und -planer, sofern Sie im Saarland bei selbständiger Berufsausübung eine Niederlassung, sonst ihre Hauptwohnung haben und nicht Mitglied der Architektenkammer sind,
  • Liste der Stadtplanerinnen und -planer,
  • Verzeichnis der auswärtigen Bauvorlageberechtigten oder das Verzeichnis der auswärtigen Tragwerksplanerinnen und -planer, sofern Sie im Saarland eine Niederlassung haben.

Freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer können Sie werden, wenn Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen dürfen und im Saarland einen Wohnsitz, eine Niederlassung oder Ihre überwiegende Beschäftigung vorweisen können.

Juniormitglied können Sie werden, wenn Sie in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung studieren und dieses Studium im Saarland absolvieren oder im Saarland wohnen.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die verschiedenen Mitgliedsanträge zum Download und weitere Informationen.

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